Einblicke in die Förderung aus Mitteln des KJP im Sonderprogramm Deutschland - Israel
Inhaltsübersicht
Einleitung
Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
Regularien und Höhe der Förderung
Antragsverfahren
Zeitlicher Ablauf und Verwendungsnachweis
Einleitung
Der deutsch-israelische Jugendaustausch umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte und Begegnungsprogramme. Die aktiven Träger kommen aus den vielfältigen Strukturen der Jugend-, Bildungs- und Begegnungsarbeit. Im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Förderung aus öffentlichen Mitteln sei an dieser Stelle folgende Unterscheidung getroffen:
- Außerschulischer Jugendaustausch und Fachkräfteprogramme der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe
Der außerschulische Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel wird aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Teilweise unterstützen auch die zuständigen Ressorts der Bundesländer Maßnahmen im deutsch-israelischen Jugendaustausch finanziell.
Grundlage der bilateralen Sonderförderung des Bundes aus dem KJP sind die "Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches". Die Bestimmungen wurden zuletzt am 30.11.2010 vom Gemischten deutsch-israelischen Fachausschuss beschlossen. Der Fachausschuss wird von den zuständigen Ministerien beider Länder berufen und setzt sich aus je 8 – 10 fachkundigen Vertreter/innen der Jugendarbeit zusammen. Er tagt zu thematischen Schwerpunkten in der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel und berät über die beantragten und zur Förderung vorgeschlagenen Begegnungsprogramme.
Die bilateralen Sondermittel stehen zur Verfügung für Begegnungsmaßnahmen
- im außerschulischen Jugendaustausch und
- im Austausch von Fachkräften der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Förderung von Maßnahmen im außerschulischen Jugendaustausch oder Fachkräfteprogrammen der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe sind bei ConAct - Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch zu beantragen, das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Mittel des KJP verwaltet. ConAct bietet zudem vielfältige Möglichkeiten zur Vernetzung, macht Angebote zum Erfahrungsaustausch sowie zur Weiterbildung für Projektverantwortliche und steht für inhaltliche und logistische Beratung zur Verfügung.
ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Altes Rathaus – Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel. 03491 – 420260
Fax: 03491 – 420270
www.ConAct-org.de
- Schüleraustausch – Schulpartnerschaften
Die Zuständigkeit für den internationalen Schüleraustausch liegt grundsätzlich bei den Kultusbehörden der Länder; diese fördern z.T. auch den Schüleraustausch mit Israel. Informationen hierzu sollten bei den zuständigen Länderbehörden erfragt werden. Anträge zur Förderung von Schulpartnerschaften mit Israel aus Mitteln des Auswärtigen Amtes können auch an den Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) gerichtet werden:
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst - PAD
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel. 0228 – 501213
Fax: 0228 – 501259
www.kmk-pad.org/programme/schulpartnerschaften-mit-israel.html
- Jugendaustausch auf dem Gebiet der Musik
Für die Förderung des internationalen Jugendaustausches auf dem Gebiet der Musik werden Mittel des Auswärtigen Amtes und KJP-Mittel des Bundes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt. In der deutsch-israelischen Zusammenarbeit werden immer wieder Austauschprojekte mit Orchestern oder Chören realisiert. Zuständiger Ansprechpartner für Fragen zur Förderung und Beratung zur Durchführung solcher Programme ist das Goethe-Institut:
Goethe-Institut e.V. Bereich Musik
Musikalischer Jugendaustausch
Dachauer Straße 122
80637 München
Tel. 089 – 15921-402
Fax: 089 – 15921-671
www.goethe.de/uun/ang/mus/mua/deindex.htm
- Jugendaustausch im kommunalen Bereich
Für die Förderung der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich werden insbesondere zur Anregung neuer Kontakte sowie zur Entwicklung und Förderung der Partnerschaften Mittel des Auswärtigen Amtes zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass Jugendaustauschprogramme, die ausgewiesener und bilateral verabredeter Bestandteil von Städtepartnerschafen sind, nicht aus Bundesmitteln des KJP gefördert werden können.
Für die mögliche Beantragung von Mitteln des Auswärtigen Amtes zur Anbahnung neuer Kontakte und Projektpartnerschaften auf kommunaler Ebene wenden Sie sich bitte an:
Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
Marienstraße 6
12207 Berlin
Tel. 030 – 773072-45
Fax: 030 – 773072-55
www.dstgb.de/, Antragsformulare unter: www.rgre.de/
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Programme des außerschulischen Jugend- und Fachkräfteaustausches mit Israel, deren Realisierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Förderung von Jugendaustausch und Fachkräfteprogrammen der Kinder- und Jugendhilfe
Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme
Die Förderung von deutsch-israelischen Begegnungsmaßnahmen aus KJP-Mitteln ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind:
- Für den Jugendaustausch ist die Gegenseitigkeit ein zentrales Prinzip: Bei der Planung einer Begegnung in Israel soll bereits an einen Rückbesuch in Deutschland gedacht werden oder umgekehrt. Hin- und Rückbegegnung sollten innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren stattfinden.
- Die Begegnungen müssen ein zwischen den Partnern rechtzeitig und gemeinsam vorbereitetes und vereinbartes Programm beinhalten. Inhaltliche Schwerpunkte sollten entsprechend den Gemeinsamen Bestimmungen gesetzt werden. Eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung mit den Teilnehmenden sollte Bestandteil des Programms sein.
- Die verantwortlichen Leiter/innen der Begegnungen müssen Erfahrung in der internationalen Jugendarbeit haben und die Fähigkeit besitzen, die teilnehmenden Personen zur Mitarbeit und zu eigener Initiative zu veranlassen. Gute Englischkenntnisse sind erforderlich, Kenntnisse in Hebräisch und/oder Arabisch sind von Vorteil.
- Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind.
- Das Zahlenverhältnis zwischen deutschen und israelischen Teilnehmer/innen soll ausgeglichen sein. Die Zahl der mitwirkenden Leiter/innen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmerzahl stehen.
- Die Teilnehmer/innen dürfen nicht jünger als 12 Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; das Höchstalter gilt nicht für Fachkräfte und Leiter/innen.
- Die Dauer der Begegnung soll mindestens 7 und höchstens 30 Tage (einschl. An- und Abreisetag) bei Jugendaustausch und mindestens 7 Tage bei Fachkräfteprogrammen betragen.
- Für die Programmgestaltung sowie für die Vor- und Nachbereitung der Begegnungsmaßnahme sind die "Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches" richtungsweisend.
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
- Reisen von Einzelpersonen
- Rundreisen
- einseitige Studienfahrten und Exkursionen
- Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
- Maßnahmen der Jugenderholung
Regularien und Höhe der Förderung
Zuwendungen für bilaterale Sondermaßnahmen aus den Mitteln des KJP werden in der Regel als Festbeträge gewährt.
Bei der Abrechnung bleibt der Anteil der Förderung konstant, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden.
Der An- und Abreisetag gilt jeweils als ein voller Tag.
Jugendbegegnungen
- Förderung einer Jugendbegegnung in Israel:
- Flug-/Fahrtkostenzuschuss 100% der tatsächlichen Flug-/Fahrtkosten pro Teilnehmer/in aus Deutschland, höchstens jedoch 360 EUR
- Dauer der Programme in der Regel 7 – 15 Tage
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung für deutsche Teilnehmer/innen je 26 EUR, höchstens jedoch 383 EUR pro Maßnahme
- Anzahl der förderfähigen Teilnehmer/innen inkl. Betreuer/innen auf 15 begrenzt
- Förderung einer Jugendbegegnung in Deutschland:
- Flugkostenzuschuss 100% der tatsächlichen Flugkosten pro Teilnehmer/in aus Israel, höchstens jedoch 280 EUR
- Dauer der Programme in der Regel 7 – 15 Tage, gefördert werden max. 12 Tage
- Tagessatz für Deutsche und Israelis 20 EUR pro Teilnehmer/in
- Anzahl der förderfähigen Teilnehmer/innen inkl. Betreuer/innen auf 15 israelische und 15 deutsche Teilnehmer/innen begrenzt
Fachkräfteprogramme
- Förderung eines Fachkräfteprogramms der Jugendarbeit in Israel:
- Flug-/Fahrtkostenzuschuss 100% der tatsächlichen Flug-/Fahrtkosten pro Teilnehmer/in aus Deutschland, höchstens jedoch 360 EUR
- Dauer der Programme mind. 7 Tage
- Zuschlag für Vorbereitung und Auswertung für deutsche Teilnehmer/innen je 51 EUR, höchstens jedoch 510 EUR pro Maßnahme
- Anzahl der förderfähigen Teilnehmer/innen auf 10 begrenzt
- Förderung eines Fachkräfteprogramms der Jugendarbeit in Deutschland:
- Flugkostenzuschuss 100% der tatsächlichen Flugkosten pro Teilnehmer/in aus Israel, höchstens jedoch 280 EUR
- Dauer der Programme mind. 7 Tage, gefördert werden max. 12 Tage
- Tagessätze für Deutsche und Israelis 35 EUR pro Teilnehmer/in
- Anzahl der förderfähigen TN auf 10 israelische und 10 deutsche Teilnehmer/innen begrenzt
Für außerschulische Jugendbegegnungen mit Israel stehen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Sondermittel bereit, die über folgende zwei Verfahren vergeben werden:
> Träger der Jugendarbeit oder Jugendverbände, die einer Zentralstelle angeschlossen sind oder einem bundesweit vertretenen Dachverband angehören, reichen ihre Anträge auf Förderung dort ein (Verbandszentralstellenverfahren).
> Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle und keinem bundesweiten Dachverband angeschlossen sind, insbesondere Träger der kommunalen Jugendarbeit, wenden sich an die Landesjugendbehörde oder die von ihr beauftragte Stelle (Länderzentralstellenverfahren).
Parallel zur Antragstellung auf deutscher Seite müssen die israelischen Partner ihre Anträge bei folgender Stelle in Israel einreichen:
Israel Youth Exchange Council (Öffentlicher Rat für Jugendaustausch)
11 Asparagus St.
Tel Aviv 67949
Tel.: 00972-3-6969390
Fax: 00972-3-6969382
Im Normalfall werden nur solche Programme in die Förderung aufgenommen, für die bei den zuständigen Stellen beider Länder Förderanträge vorliegen.
Zeitlicher Ablauf und Verwendungsnachweis
Um den Bedarf an Fördermitteln für das folgende Jahr zu ermitteln, ist eine Antragstellung der geplanten Maßnahmen notwendig. Da diese vom beantragenden Träger der Maßnahme/Letztempfänger ausgefüllten Antragsunterlagen die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über die Förderwürdigkeit der Maßnahme sind, wird empfohlen, das geplante Projekt hier möglichst aussagekräftig vorzustellen.
Das mehrseitige Formular (Antragsformular) muss erfahrungsgemäß im August/September des Vorjahres bei der zuständigen Verbands- oder Länderzentralstelle (s.o.) eingereicht werden. Teilweise werden von den zuständigen Verbands- oder Länderzentralstellen zusätzliche Informationen abgefragt. Bitte erkundigen Sie sich deshalb im Zuge der Antragstellung auch dort.
Die Fristen zur Antragstellung liegen bei den einzelnen zuständigen Verbands- und Länderzentralstellen zu unterschiedlichen Terminen im Spätsommer des jeweiligen Vorjahres. Bitte erfragen Sie den genauen Termin und weitere Informationen dort.
Die Verbands- oder Länderzentralstelle prüft nach Einreichung Ihres Antrags, ob die Maßnahme den Förderrichtlinien entspricht. Sie leitet anschließend die zusammengefassten Unterlagen in einem Sammelantrag (Fbl. S, A, A4, A4Z) bis zum 1. Oktober des Vorjahres an das Koordinierungszentrum ConAct weiter.
Der Gemischte Fachausschuss für den deutsch-israelischen Jugendaustausch, dem Vertreter/innen aus den Strukturen der Jugendkontakte aus Deutschland und Israel angehören, berät auf seiner Sitzung am Jahresende, welche der beantragten Maßnahmen zur Aufnahme in die Förderung des kommenden Jahres empfohlen werden. Die Mitteilung über die Förderentscheidung (Projektliste) geht zu Beginn des neuen Jahres von ConAct an die zuständigen Verbands- und Länderzentralstellen. Diese informieren die Träger/Letztempfänger anschließend über die hoffentlich in Aussicht gestellte Förderung für das jeweils beantragte Projekt.
In der Folge wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen ConAct und der Verbands- oder Länderzentralstelle geschlossen. Die Verbands- oder Länderzentralstellen entscheiden entsprechend gesetzter Prioritäten im Rahmen der Projektliste eigenverantwortlich über die Förderung der einzelnen Maßnahmen. Es können dann durch die Verbands- und Länderzentralstellen jederzeit Mittelabrufe bei ConAct eingereicht und die Fördergelder an die Letztempfänger als Träger der Begegnung weitergeleitet werden.
Hierfür müssen die geplanten Programmabläufe der Einzelmaßnahmen bei ConAct vorliegen.
Für zusätzliche Projekte, die in den Monaten September bis Dezember eines jeweiligen Jahres stattfinden sollen und für die noch keine Förderung beantragt wurde, können Anträge über die Verbands- und Länderzentralstellen zur 2. Antragsfrist am 01. Juli bei ConAct eingereicht werden. Die Möglichkeit einer Förderung ist von der Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt nicht beanspruchten Mittel anderer Träger abhängig, die rechtzeitig an ConAct als freie Mittel rückgemeldet werden.
Zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel sind durch den Letztempfänger der Sachbericht (Sachbericht für eine Maßnahme im Sonderprogramm), die Formblätter L und M, NBLi (Beleglisten) sowie entsprechend den Vorgaben der Verbands- und Länderzentralstellen ggf. weitere Unterlagen an diese Stellen einzureichen.
Der Gesamtverwendungsnachweis (Fbl. N, N4, N4Z) mit den Sachberichten und den Formblättern L, M und NBLi der Letztempfänger wird durch die Verbands- und Länderzentralstellen an ConAct eingereicht.
Alle Formblätter sowie Informationen zu den genauen Abgabefristen erhalten Sie bei ConAct oder bei den zuständigen Verbands- und Länderzentralstellen.
Für Rückfagen und Beratung hinsichtlich der Antragstellung oder der Ausgestaltung der Maßnahmen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Ihr ConAct-Team










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